Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.07.2014

Lieber Gast!
Wir freuen uns, dass Sie sich für das Ferienhaus-Münster entschieden haben.
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Immobilien Management GmbH geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden. Wir bitten Sie deshalb die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
Unsere Wohnungen befinden sich im Wohngebiet und daher sind Ruhestörungen und Belästigungen der Mitbewohner bitte zu vermeiden!!!

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
Duese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments (auch Unterkunft genannt) zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Mit der Buchung, die mündlich, schriflich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt duch die Annahme des Antrags des Gastes duch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsabschluss durch eine Vermittlungsstelle (z. B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätitung vom Inhalt des Angebotes ab, soe liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalbt einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser First sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüsseliges Handeln (z. B. Bezahlungs der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Verrtreter erfolgen.

Vertragspartnet sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht der Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, soe steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.
2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten

2.1 Leistungsprlichten des Beherbergungsbetriebes

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zu Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebes nicht die Bereitstellung bestimmter Apartments schriftlich bestätigt, stehet seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments.

Die gebuchte Unterkunft wirf vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung ider vollständige Bezahlung geleistet ider wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, sow rid die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.2 Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet , die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments bis spätestens 11.00 Uhr geäumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadruch enstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments mindestens den Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetriebs nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden enstanden ist.

2.3 Preise und Preisanpassung

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bezw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Leistungen und Traife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wen sich der allgemein für derartige Leistungen vom Berherbergungsbetreiieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragabschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen

Die Preise könne vom Beherbgerungsbetriebs ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments und/oder Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs ider der Aufenhaltsdauer der Gäste wüscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast darf die gebucht Unterkungt nur besrimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung prleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutztungs-oder Hausordnung zu verwenden.

Soweit nicht etwas anderes verinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich au der Buchungsbestätigung erhebenen Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermeitung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Der Reisende ist verpglichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzueigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes enrfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Berherbergungsbetrieb eine angemessen Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag au´ßerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthalft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenhalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonders Interesse an der ausßerordentlichen Kündigung hat.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb. Dabei ist die Art und Grö´ße des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Anzahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises und Anzahlung

Soweit nicht etwas anderes verinbart wurde, sind Berherberungsleitstungen einschließlich von vereinbarten Zusatzkosten (z.B, Wlan) im Voraus (vor Anreise) an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind zusätzliche Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Bazug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb vn 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchersn Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins geltend zu machen.

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Für jede Mahung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

3.2 Kreditkarten, Schecks und sonstige Zahlungsmittel

Es steht dem Beherbergungsbetrieb in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarte er bei Vorlage akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Asuhänge oder durch Ausnkunft des Personals eine grundsätzliche Akzeptanz von Kreitkarten angezeigt wird.

Die Entgegenahme von Kreditkarten, Schecks und sonstigen ´Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

3.3 Aufrechnung

Der Gast kann nur mit einer unbetrittenen ider rechtskräftichen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.

3.4 Sicherheiten

Bezahlt der Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Beherbergungsbetrieb an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenen Sachen bis zur Bezahlung urückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigunge seiner Ansprüche nach den gesetzelichen Regeln zu verwerten.

4. Leistungsänderung oder Abweichung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenen Fällen zu einer erfoderlichen Änderung oder Abweichung vom vertaglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistungenkommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Eine nicht erhebliche und zumitbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Berherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.

Der Beherbergungsbetrieb ider sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich verenbarten Leistungen zu informieren. Dem Gast is ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu vertreten ist, ein kostenfreier Rücktriit von der Buchung anzubieten.

Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsberieb aus dringenen Gründen gewzungen eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anders, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 6 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.

Etwaig enstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiliegen Leistungsträgers.

Im Falle einer zulässigen Änderung beliben die übrigen Reche (insbes. Minderung und Schadenersatz) unberührt.

5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise

5.1 Rücktritt des Gastes

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung vin Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so beleich die Verpflichtung des Gastes zu Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen.

Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Buchung der Unterkunft behmühen, worbei er nicht verpflichtet ist, besonder Ansttrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweiigen Belegung hat sich der Beherbergungsabetriebdiese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Gebuchte Leistung:

Es gelten, die folgenden Pauschalsätze für einen Rücktritt - je anch Rücktrittszeitpunkt- in Prozent des Gesamtbetrages für Unterkunft und Nebenkosten, zu berechenen.

Entscheiden für den Rücktrittszeitpunkt ist dabei der Eingang der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb.

bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
danach 80 % des Reisepreises, später als 14 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

Die angegeneben Pauschalsätze beziehen sich auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebes wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reistekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebes

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktriit vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Apartment vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Berhebergungsbetriebs die Buchund des Apartments nicht endgültig bestätigt.

Ein Rücktrittsrechgt des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, auf wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

-die Nichterbringung einer fälligen Leistung

-die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere

-vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände

-eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung

-die Buchung des Apartments unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder

-wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherberungsbetriebs ider seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefähren kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrführt.

Der Beherbergungsbetrien hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. In de vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz odr sonstige Ausgleichsleistungen. ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme umberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewönlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nich verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.

Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.

7. Haftung

7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen

Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.

Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Beherbergungsbetrieb übernommenen Garantie.

Eine Pflichtverletztung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetztlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergunsbetriebs, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemührt sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutrgen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

8. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung- verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist und der Gast den Ansrpuch begründeteten Umständen und dem Berherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischem dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründetetn Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Datenschutz

Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabeiunter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Budesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetztes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

Der Gast hat jederzeit Recht auf kostenlose Asukunft, Berichtigung, Sperreung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Druchführung der Beherbergungsleistung berichtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung deiese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gesaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Wiederruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anszuwendendes Recht

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme ider dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Aif das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutesche Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.

Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geshäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit Beherbergungsbetrieb der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Im Übrigen gelten die gesetztlichen Vorschriften.



                                                                                     Gerichtsstand ist Münster.
                                   Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr.
                                                      WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT BEI UNS IM MÜNSTERLAND !
                                                                     Immobilien Management GmbH - 48163 Münster